Mietwagen bei Unfällen

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Wer auf seinen Wagen angewiesen ist und ihn täglich benutzt, der wird sich wenig Gedanken über einen Mietwagen machen, allerdings kann man schneller mit dem Thema in Berührung kommen als einem lieb ist. Wenn nämlich bei einem Unfall das eigene Fahrzeug so beschädigt ist, dass es nicht mehr fahrtüchtig ist, dann kommen meist zunächst Mietwagen zum Einsatz. Wenn der Unfall in der Nähe des Heimatortes und des Wohnsitzes passiert ist, kann man natürlich auf einen Leihwagen der eigenen Werkstatt bzw. des Autohändlers hoffen. Auch Autohändler stellen Mietwagen zur Verfügung, allerdings nicht für Einwegfahrten und auch nicht für Fahrten ins Ausland. Der Mietwagen der eigenen Werkstatt ist also nur eine Alternative, wenn man das Fahrzeug zum Beispiel für Fahrten zum Arbeitsplatz benötigt, grundsätzlich aber in der Gegend des Autohauses bleiben möchte. Allerdings ist solch ein Fahrzeug wegen der hohen täglichen Kosten natürlich keine langfristige Alternative. Zwar übernehmen Versicherungen teilweise solche Kosten, doch ist dies natürlich keine Dauerlösung, sondern die Kosten werden nur übernommen solange das eigene Auto repariert wird, oder bis der Versicherte das Geld für einen Neuwagen von der Versicherung erhält.

Hat er selbst im Übrigen den Unfall verursacht, übernehmen Versicherungen selten die Kosten für einen Mietwagen.

Wer zum Beispiel auf dem Weg zum Urlaubsort einen Unfall oder eine Panne hat, der kann ebenfalls durch einen Mietwagen wieder mobil werden. Hier werden im Falle von Unfällen und wenn klar ist, dass die Versicherung bezahlt oft hohe so genannte Unfallersatztarife von den Autovermietern verlangt. Die Versicherung kann sich aber weigern solch hohe Kosten vollständig zu bezahlen. Deshalb sollte man auch wenn die Versicherung ihre Unterstützung zugesagt hat, einen relativ günstigen Anbieter suchen.

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